Eine Krankenversicherung übernimmt für den Versicherten Kosten der Behandlung nach Unfällen, bei Erkrankungen und bei Mutterschaft.
In Deutschland unterscheidet man zwei Arten von Krankenversicherungen:
- die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die
- Private Krankenversicherung (PKV)
Zu den Unterschieden:
Gesetzlichen Krankenversicherung:
- Der Beitragssatz orientiert sich an der Leistungsfähigkeit (am Einkommen) des Versicherten. Der Leistungsumfang ist gleich und im Gesetz (SGB V) festgeschrieben
- Familienmitglieder können u.U. beitragsfrei mitversichert werden
- Die Finanzierung erfolgt nach dem Umlageverfahren. Es werden keine Rücklagen gebildet. im System wird nicht gespart. Daher ist das System auch nicht demographiegesichert. Eine zunehmende Alterung der Bevölkerung führt zu tendenziell höheren Beitragssätzen.
Privaten Krankenversicherung:
- Die Versicherungsprämie ist risikobezogen und einkommensunabhängig. Das Risiko wird allerdings zum Eintritt in die Versicherung festgelegt. Der Versicherer kann nicht später die Prämien aufgrund eines versichertenspezifisch erhöhten Risikos steigern.
- Es werden Rücklagen gebildet. Das System ist somit gegen demographische Veränderungen besser gesichert.


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