Versicherungen sind ein kompliziertes Gut und viele Nachfrager von Versicherungsprodukten vertrauen sich daher blind ihrem Versicherungsagenten an. Dabei sollte man aber nicht vergessen, dass auch dieser eine Provision für den Abschluss eines Vertrages eine Provision vom Versicherungsunternehmen erhält. Solche Provisionen können von Versicherer zu Versicherer natürlich unterschiedlich sein und so kann es vorkommen, dass ein Kunde nicht die für ihn beste, sondern die provisionsstärkste Versicherung angeboten bekommt. Es kann daher eine gute Idee sein, sich vor Vertragsabschluss bei einem unabhängigen Preisvergleich über Produkte und Preise zu informieren.

Informieren Sie sich über Versicherungen, sparen sie Geld - lesen sie dieses Blog!

Dienstag, 29. April 2008

Bund der Versicherten

Der Bund der Versicherten (BdV) ist eine unabhängige Verbraucherschutzorganisation. Seit inzwischen mehr als 20 Jahren setzt sich der Bund der Versicherten für die Rechte der Verbraucher im Versicherungswesen ein.

Der Verein wird (von den Finanzbehörden) als gemeinnützig anerkannt und finanziert sich durch seine Mitglieder Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 40 Euro (für junge Leute 20 Euro).

Mitglieder erhalten jederzeit kostenlos Informationsmaterial, Broschüren sowie individuellen Versicherungs- und Rechtsrat von den BdV-Juristen.

Unter folgendem Link geht es zum BdV:

Link zum Bund der Versicherten

Montag, 28. April 2008

Die Kostenfreie Schlichtungsstelle: Der Ombudsmann

Wenn sie eine Meinungsverschiedenheit mit Ihrem Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsvermittler haben, so können sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Dies ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.
Schreiben sie ihm an
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

oder informieren Sie sich auf der Internetseite unter

versicherungsombudsmann.de

Für Konflikte mit Bausparkassen gibt es übrigens zwei gesonderte Ombudsleute:

Schlichtungsstelle der Landesbausparkassen
Postfach 74 48
48040 Münster

Ombudsleute der Privaten Bausparkassen
Bundesverband der Privaten Bausparkassen
Postfach 303079
10730 Berlin

Dienstag, 22. April 2008

Aufsichtbehörde für Versicherungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die zuständige Aufsichtbehörde für die Versicherungswirtschaft. Sollten Sie Ärger mit einer Versicherung haben, so sollten Sie u.U. eine Einschaltung der BaFin prüfen.

Kontaktieren Sie in diesem Fall die
BaFin
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn

Die Behörde ist eine selbstständige Bundesanstalt mit Sitz in Bonn und in Frankfurt am Main. Sie unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen und nommt Ihre Kontrollfuktionen im öffentlichen Interesse wahr.

Die BaFin überwacht Versicherungsunternehmen auf der Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Auch bedürfen Versicherungsunternehmen zur Aufnahme und Aufrechterhaltung ihrer Geschaftstätigkeit der Zustimmung der BaFin.

Eine der wichtigsten Aufgaben der BaFin ist die Überwachung der Deckung des Sicherungsvermögens und der Solvabilität, um die Erfüllbarkeit der abgeschlossenen Verträge der Versicherungsunternehmen zu gewährleisten. Darüber hinaus überwacht die BaFin auch die Einhaltung aller Gesetze, die für den Betrieb von Versicherungsgeschäften gelten.

Mittwoch, 16. April 2008

Autoversicherungen

Eine Autoversicherung gibt es eigentlich gar nicht. Umgangssprachlich versteht man aber unter einer Autoversicherung die verschiedenen Versicherungen rund um Kraftfahrzeuge.

Zu den Versicherungen rund um das Auto bzw. Fahrzeug gehören die nachstehenden Versicherungen:

* Kfz-Haftpflichtversicherung
* Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung/Vollkaskoversicherung)
* Kfz-Schutzbrief
* Insassen-Unfallversicherung
* Verkehrs-Rechtsschutzversicherung




Freitag, 4. April 2008

Sozialversicherung

Die private Versicherungswirtschaft unterscheidet sich fundamental von der gesetzlichen Versicherung. Während bei der privaten Versicherung grundsätzlich jedes denkbare Risiko versicherbar ist, werden in der gesetzlichen Versicherung nur bestimmte Risiken unter bestimmten Voraussetzungen versichert.

Die fünf Zweige der Gesetzlichen Versicherung in Deutschland sind nachstehend aufgeführt:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Soziale Pflegeversicherung
  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung