Versicherungen sind ein kompliziertes Gut und viele Nachfrager von Versicherungsprodukten vertrauen sich daher blind ihrem Versicherungsagenten an. Dabei sollte man aber nicht vergessen, dass auch dieser eine Provision für den Abschluss eines Vertrages eine Provision vom Versicherungsunternehmen erhält. Solche Provisionen können von Versicherer zu Versicherer natürlich unterschiedlich sein und so kann es vorkommen, dass ein Kunde nicht die für ihn beste, sondern die provisionsstärkste Versicherung angeboten bekommt. Es kann daher eine gute Idee sein, sich vor Vertragsabschluss bei einem unabhängigen Preisvergleich über Produkte und Preise zu informieren.

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Dienstag, 2. September 2008

Rechtsschutzversicherung

Mit einer Rechtsschutzversicherung will ein Versciherungsnehmer das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichern. Eine solche Rechtsschutzversicherung gilt dabei nicht für alle Rechtsgebiete, denn sie ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut. So existieren u.a. folgende Paketangebote für Rechtsschutzversicherungen:

  • Verkehrs-Rechtsschutz für ein oder mehrere Fahrzeuge
  • Fahrer-Rechtsschutz (z.B. für Fahrer von fremden Fahrzeugen)
  • Privat-Rechtsschutz für Selbständige
  • Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Verein
  • Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
  • §29 ARB Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
Die Rechtsschutzversicherer übernehmen im Versicherungsfall i.d.R. folgende Kosten (je nach Bedingungen):
  • gesetzliche Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
  • Zeugengelder/Sachverständigenhonorare
  • Gerichtskosten
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.
Auch Strafkautionen - in der Regel bis zu 50.000 Euro - werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.

Im Vertrag sind vereinbarte Deckungssumme definiert. Bei einer Deckungssumme in Höhe von 250.000 € je Rechtsschutzfall könnten Sie etwa zwei Instanzen durchschreiten. Auch werden oft Selbstbeteiligungen vereinbart, z.B. 250 Euro je Rechtsschutzfall.

Der Versicherungsschutz gilt meist nicht nur in Europa, sondern auch in den Mittelmeerländern, die nicht zu Europa gehören (Algerien, Marokko, usw.). Manche versicherungsgesellschaften bieten bei bis zu sechswöchigen Auslandaufenthalten auch weltweiten Versicherungsschutz (häufig jedoch nur mit eingeschränktem Versicherungsschutz).

Für fast alle Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer „Wartezeit“ von drei Monaten nach Versicherungsbeginn. Damit wollen die Versicherungen vermeiden, dass Versicherungsnehmer eine Rechtsschutzversicherung abschliessen wenn der Rechtsstreit schon vor der Tür steht.

Natürlich zahlt die Versicherung auch nur dann, wenn der Rechtsstreit hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und wenn dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird.